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   BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R   

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https://dejure.org/2002,5751
BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R (https://dejure.org/2002,5751)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R (https://dejure.org/2002,5751)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R (https://dejure.org/2002,5751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklasse - Arbeitslosengeld - Kaufmännischer Angestellter

  • Judicialis

    SGB III § 137 Abs 3; ; SGB III § 137 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 137 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 § 137 Abs. 4 S. 2
    Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Dann aber wäre eine fiktive Alhi-Berechnung erforderlich, was dem Ziel der Vorschrift gänzlich widerspräche, die ausschließlich Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen soll (BSG, Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 84/00 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 84/00 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) entsprechen die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte schon dann, wenn gegenüber der früheren Lohnsteuerklassenkombination eine günstigere, wenn auch nicht die günstigste gewählt worden ist, dh diejenige mit dem günstigeren, nicht dem günstigsten Steuerabzug.

    Bei dem Vergleich der Arbeitsentgelte sind also der Kläger und seine Ehefrau so zu stellen, als ob sie das der Entgeltersatzleistung "zugrundeliegende" Entgelt weiter erzielen würden (vgl nur BSG, Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 84/00 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN); auf die Höhe eines Zwischenverdienstes kommt es nicht an (BSG aaO).

    Wäre schließlich die Lohnsteuerklassenkombination mit dem geringstmöglichen gemeinsamen fiktiven Steuerabzug die Steuerklassenkombination IV/IV, wie vom LSG und von der Beklagten angenommen, so müsste die Beklagte nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 84/00 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) den Steuerklassenwechsel des Klägers in die Steuerklasse III gleichwohl berücksichtigen, wenn dieser zu einem geringeren gemeinsamen fiktiven Lohnsteuerabzug, wenn auch nicht zu dem geringsten gemeinsamen fiktiven Lohnsteuerabzug führen würde.

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Liegt indes - wie hier zum 1. September 1998 - ein Lohnsteuerklassenwechsel zwischen Ehegatten vor, gilt - wie auch bei einem Wechsel zum Jahresbeginn (§ 137 Abs. 4 Satz 3 SGB III) - ausschließlich die Sonderregelung des § 137 Abs. 4 SGB III (insoweit zur Vorgängerregelung des § 113 AFG BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

    Vorliegend ist deshalb auf das Arbeitsentgelt des Klägers vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6), also vor dem 16. Dezember 1996, und gegebenenfalls ebenso auf das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau vor einem Alg-Bezug abzustellen.

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88

    Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Ein solcher Steuerklassenwechsel hat Tatbestandswirkung für den Alhi-Anspruch (BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 47/92 -, DBlR Nr. 4040 zu § 113 AFG; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 9).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Vorliegend ist deshalb auf das Arbeitsentgelt des Klägers vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6), also vor dem 16. Dezember 1996, und gegebenenfalls ebenso auf das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau vor einem Alg-Bezug abzustellen.
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Ein solcher Steuerklassenwechsel hat Tatbestandswirkung für den Alhi-Anspruch (BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 47/92 -, DBlR Nr. 4040 zu § 113 AFG; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 9).
  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 38/87

    Anspruch auf (Anschluß-)Unterhaltsgeld - Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R
    Im Hinblick darauf, dass der Anspruch auf Alg und auf Anschluss-Alhi als einheitlicher Anspruch auf Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit gelten (§ 198 Satz 1 SGB III), ist damit zunächst auf die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse zu Beginn des Jahres abzustellen, in dem der Alg-Anspruch entstanden ist (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 8 S 49); vorliegend war dies die Steuerklasse III, die im gesamten Jahre 1996 bis einschließlich Februar 1998 auf der Lohnsteuerkarte des Klägers eingetragen war.
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; = SozR 4100 § 113 Nr. 5 und Nr. 7 sowie SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Der Lohnsteuerklassenwechsel wirkt sich nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III leistungsrechtlich aus, wenn eine der beiden in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt ist (vgl BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Zwar entbindet die Regelung in § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III die Verwaltung in den Fällen einer Verringerung des Alg von der Prüfung der "arbeitsförderungsrechtlichen Tunlichkeit" (vgl zu diesem Begriff BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -) des Lohnsteuerklassenwechsels.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 523/01
    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl. zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; BSGE 61, 45 ff; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Der Lohnsteuerklassenwechsel wirkt sich nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III leistungsrechtlich aus, wenn eine der beiden in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt ist (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Auch der 7. Senat des BSG (Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -) wendet § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III an.

    Zwar entbindet die Regelung in § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III die Verwaltung in den Fällen einer Verringerung des Alg von der Prüfung "arbeitsförderungsrechtlicher Tunlichkeit" (vgl. zu diesem Begriff BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R- ) des Lohnsteuerklassenwechsel.

    Vielmehr ist das "Auseinanderklaffen des Arbeitsförde-rungs- und Steuerrechts" (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -, S. 6 des Umdrucks) arbeitsförderungsrechtlich geradezu geboten, um eine Änderung (Manipulation) des im maßgebenden Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs erzielten und zu ersetzenden Leistungsentgelts durch einen steuerrechtlich zulässigen Lohnsteuerklassenwechsel der Ehegatten zu vermeiden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 124/02
    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl. zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; BSGE 61, 45 ff; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Der Lohnsteuerklassenwechsel wirkt sich nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III leistungsrechtlich aus, wenn eine der beiden in dieser Vorschrift genannten Voraus-setzungen erfüllt ist (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Auch der 7. Senat des BSG (Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -) wendet § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III an.

    Zwar entbindet die Regelung in § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III die Verwaltung in den Fällen einer Verringerung des Alg von der Prüfung "arbeitsförderungsrechtlicher Tunlichkeit" (vgl. zu diesem Begriff BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R- ) des Lohnsteuerklassenwechsel.

    Vielmehr ist das "Auseinanderklaffen des Arbeitsförderungs- und Steuerrechts" (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -, S. 6 des Umdrucks) arbeitsförderungsrechtlich geradezu geboten, um eine Änderung (Manipulation) des im maßgebenden Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs erzielten und zu ersetzenden Leistungsentgelts durch einen steuerrechtlich zulässigen Lohnsteuerklassenwechsel der Ehegatten zu vermeiden.

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 31/02 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen grober Fahrlässigkeit

    Bei demjenigen Ehegatten, der aktuell kein Arbeitsentgelt erzielt und wegen dieses Ausfalls einen Anspruch auf das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Alg hat, ist dagegen das vor der Arbeitslosigkeit zuletzt erzielte Arbeitsentgelt für die Prüfung maßgeblich (vgl zu § 113 AFG: BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; = SozR 4100 § 113 Nr. 5 und Nr. 7 sowie SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; zu § 137 SGB III: BSGE 88, 299 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 und Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Der Lohnsteuerklassenwechsel wirkt sich nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III leistungsrechtlich aus, wenn eine der beiden in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt ist (vgl BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -).

    Zwar entbindet die Regelung in § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III die Verwaltung in den Fällen einer Verringerung des Alg von der Prüfung der "arbeitsförderungsrechtlichen Tunlichkeit" (vgl zu diesem Begriff BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R -) des Lohnsteuerklassenwechsels.

  • LSG Sachsen, 09.01.2003 - L 3 AL 157/01
    Dies gilt umso mehr, als § 137 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III ausschließlich Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen soll (s. BSG, Urteil vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01 R, JURIS, S. 3).

    Die dritte Fallgruppe setzt allerdings voraus, dass die Leistungsansprüche der Ehegatten nicht getrennt (für eine getrennte Betrachtungsweise aber Hessisches LSG, Urteil vom 20. Juni 2001, Az.: L 6 AL 14/01, JURIS, S. 3 f.; in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01 R, JURIS, S. 3), sondern gemeinsam betrachtet werden (so BSG, Urteil vom 29. August 2002, Az.: B 11 AL 99/01, S. 6 f.; vorhergehend LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).

    Die vom Gesetzgeber bezweckte Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt nach Auffassung des Senats die Beschränkung des Eigentums (in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01, JURIS S. 3; kritisch dazu allerdings BSG, Urteile vom 29. August 2002, Az.: B 11 AL 99/01 R, S. 7, und Az.: B 11 AL 87/01 R, JURIS, S. 3 f.).

    Denn die in der Steuerkarte eingetragene Steuerklasse hat für die Berechnung des Arbeitslosengeldes Tatbestandswirkung (BSG, Urteile vom 30. Mai 1990, Az.: 11 RAr 95/89, JURIS, S. 3, und vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01 R, JURIS, S. 4).

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel -

    Die Verwendung des Singular ("ein Alg") ist nicht zwingend im gegenteiligen Sinne zu verstehen (so anscheinend BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R - vgl auch: Hessisches LSG Urteil vom 20. Juni 2001 - L 6 AL 14/01 -), weil das Merkmal "ein Alg" auch als Gattungsbegriff aufzufassen sein kann.

    Der hier vertretenen Ansicht steht das erwähnte Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R - nicht entgegen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - L 2 AL 73/10

    Berücksichtigung eines Lohnsteuerklassenwechsels bei der Bemessung des

    Sie ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 SGB III so zu stellen, als ob sie das der Entgeltersatzleistung "zugrunde liegende" Entgelt weiter erzielen würde (BSG, Urteil vom 4. September 2001, B 7 AL 84/00 R; BSG, Urteil vom 21. März 2002, B 7 AL 46/01 R, jeweils zitiert nach Juris).

    Die Klägerin kann im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 4. September 2001, B 7 AL 84/00 R, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 21. März 2002, B 7 AL 46/01 R, zitiert nach Juris) nicht so gestellt werden, als ob sie das zuletzt am 29. Februar 2004 erzielte Arbeitsentgelt weiter erzielen würde, da dieses nicht das der Entgeltersatzleistung "zugrundeliegende" Entgelt darstellt.

    Es ist nicht auf die tatsächliche Auswirkung des Steuerklassenwechsels auf die zu zahlende Lohnsteuer zu prüfen (steuerrechtliche Zweckmäßigkeit), sondern es ist zu prüfen, wie hoch der gemeinsame Lohnsteuerabzug wäre, wenn beide Ehegatten bzw. hier der arbeitslose Ehegatte das der (jeweiligen) Entgeltersatzleistung "zugrunde liegende" Entgelt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Steuerklassenwechsels - hier: 1. Juli 2008 - weiter erzielen würden bzw. erzielen würde (arbeitsförderungsrechtliche Tunlichkeit) (BSG, Urteil vom 21. März 2002, B 7 AL 46/01 R).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R

    Arbeitslosengeld - Bemessung - freiwillig weiterversicherter Selbstständiger -

    Diese kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) ist auch ohne exakte Bezifferung der Höhe der begehrten Leistung zulässig (BSG vom 21.3.2002 - B 7 AL 46/01 R - DBlR 4756, SGB III/§ 137 und Juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2006 - L 12 AL 132/05

    Arbeitslosenversicherung

    Nach dem Grundsatz des § 137 Abs. 3 SGB III richtet sich die Zuordnung nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitslosen eingetragen war (vgl. BSG SozR 4100 § 113 Nr. 8 S. 49; BSG-Urteil vom 31.03.2002 - B 7 AL 46/01 R -).
  • LSG Sachsen, 03.07.2014 - L 3 AL 104/12
    Insoweit fordert das Bundessozialgericht eine arbeitsförderungsrechtlichen Tunlichkeitsprüfung (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R - JURIS-Dokument Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 922, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 19 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 AL 77/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 7 AL 351/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 190/09
  • SG Stade, 22.02.2007 - S 6 AL 177/05
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